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Corona-Verordnung im Reisebus!

Nach derzeitigem Stand sind im Bus u. a. folgende Hygienestandards einzuhalten:

• Das Reisegepäck wird ausschließlich vom Busfahrer in den Gepäckraum ver- und entladen.

• Reisegäste werden vom Busfahrer unter Einhaltung der Abstandsregeln vor dem Bus begrüßt.

• Bei der Begrüßung vor Reiseantritt weist der Busfahrer die Reisegäste darauf hin, dass Reisegäste
welche Symptome einer Atemwegserkrankung aufweisen die Reise nicht antreten dürfen.

• Während des Aufenthalts im Bus und beim Ein- und Aussteigen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) durch die Reisegäste zu verwenden.

• Reisegäste haben sich vor jedem Betreten des Reisebusses (Reisebeginn, Ende einer Rast) mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel die Hände zu desinfizieren

• Beim Betreten und Verlassen des Reisebusses sind unter Einhaltung der Abstandsregelungen nur die vom Busfahrer vorgegebenen Ein- und Ausstiege zu benutzen.

• Unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregelungen veranlasst der Busfahrer das Betreten des Reisebusses und weist den Reisegästen den Einstieg und die Sitzplätze für die gesamte Reise zu.

• Die Reisegäste tragen grundsätzlich individuell Sorge dafür, eine MNB zu tragen. Es besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer MNB ab sechs Jahren.

• Die Liste der Reisegäste wird während der Reise mitgeführt und für Dritte nicht einsehbar aufbewahrt.

• Treten bei einem Reisegast während der Reise Symptome einer Atemwegserkrankung auf, wird der Betroffene von anderen Reisegästen abgesondert. Der Betroffene muss sobald wie möglich die Reise abbrechen. Bis dahin wird jeglicher Kontakt zu anderen Reisegästen vermieden und ein Mindestabstand von 1,50 Meter gewahrt.

• Die Bordtoilette des Reisebusses wird nur für den Notfall betriebsbereit gehalten.

• Auf dem Fahrer- und dem Reiseleitersitz darf auf das Tragen einer MNB verzichtet werden, soweit der Abstand von 1,5 Metern zu den Fahrgästen gewährleistet. Daher muss die erste Reihe im Bus freibleiben!

• Während der Reise dürfen durch den Busfahrer nur verpackte Speisen und Getränke oder Speisen und Getränke, welche erhitzt wurden und zum Zeitpunkt der Ausgabe eine Temperatur von mind. 50 Grad Celsius besitzen, ausgegeben werden.

Nicht jeder Reisegast möchte per Foto um die Welt gehen, daher bitten wir Sie im Bus nicht zu fotografieren.

 

Die aktuell gültige Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurde zuletzt am 1. Juni 2021 überarbeitet. Mit dieser Verordnung wurden weitere lokale Öffnungsschritte für Landkreise und kreisfreie Städte, die stabil unter einer Inzidenz von 50 bzw. 35 liegen, definiert.

Inzidenz unter 100
nur für tagestouristische Angebote
Test* und Kontaktpersonennachverfolgung erforderlich
Maskenpflicht (OP oder FFP2)

Inzidenz unter 50
auch mehrtägige touristische Angebote
Test* und Kontaktpersonennach- verfolgung erforderlich
Maskenpflicht (OP oder FFP2)

Inzidenz unter 35
Testpflicht und Kontaktpersonennachverfolgung entfällt
Maskenpflicht (OP oder FFP2)

*Testpflicht
Bei bestimmten Regelungen der Corona-Schutzmaßnahmen, bei denen ein negativer Test Voraussetzung ist, werden vollständig Geimpfte und Genesene mit negativ Getesteten gleichgestellt. Damit müssen vollständig Geimpfte/Genesene kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zu einer Veranstaltung zu gehen. Zudem gilt die Testpflicht nicht für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

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