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Reise – Rücktritts + Urlaubsgarantie

Reise – Rücktritts + Urlaubsgarantie

Versicherungsleistung:

Wenn Sie von einer Reise außerplanmäßig – z. B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Verlust des Arbeitsplatzes – vor Reisebeginn zurücktreten oder die Reise verspätet antreten müssen, ersetzen wir Ihnen

  • die Rücktrittskosten
  • die Mehrkosten einer verspäteten Hinreise
  • Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise

Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie mit Selbstbehalt*

Abschlussfrist der Reise-Rücktrittskostenversicherung:
Abschlussfrist bis spätestens 30 Tage VOR Reisebeginn.
Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag (Mo.- Sa.) nach Reisebuchung erfolgen.

* Selbstbehalt: Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. Die Prämien können sich zum Zeitpunkt der Reisebuchung ändert.

Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/avb abrufen.

Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2018 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige:  Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de

Buchungslink:

https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=8&subBaId=3&adnr=1521533&locale=de_DE

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